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Alle ProStretch-Mitglieder verpflichten sich, ihre Folien klar und eindeutig zu kennzeichnen. Die Angaben im Angebot müssen
identisch mit der Kennzeichnung auf der Verpackung sein. Nur so sind Sie als Kunde in der Lage, die Ware ordnungsgemäß zu überprüfen. Gleichzeitig verbessern sich damit Ihre
juristischen Möglichkeiten bei Falsch- und Minderlieferung. Fehlende oder irreführende Auszeichnungen, wie z. B. "Typ", bieten Ihnen dagegen keine Rechtssicherheit.
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Breite |
(mm) |
| 2. |
Stärke |
(mm) |
| 3. |
Länge |
(Meter) |
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Rollengewicht |
(kg) |

Die Verpflichtung zur Einhaltung von Toleranzgrenzen ist für unsere Kunden von besonderer Bedeutung. Die von der Initiative
entwickelten Toleranzen entsprechen dem neuesten Stand der Technik; sie sind zudem ein Beweis für die hohe
Produktionsqualität der von den Mitgliedsunternehmen vertriebenen Folien. Größere finanzielle Einbußen durch
Minderlieferungen sind damit ausgeschlossen.

Die Verpflichtung zur Einhaltung der vorgegebenen Kennzeichnung sowie der festgelegten Toleranzen ist Bestandteil der
ProStretch-Lieferantenerklärung. Damit garantiert der ProStretch-Lieferant seinem Kunden die Einhaltung der
vorgegebenen Werte und schafft damit eine hohe Rechtsverbindlichkeit. Jeder ProStretch-Kunde hat den
grundsätzlichen Anspruch, im Rahmen dieser Erklärung beliefert zu werden.

Alle Maßnahmen und Aktivitäten der Initiative ProStretch sind auf den Nutzen für Sie als Kunden abgestimmt. Die
weitreichenden Garantien durch die Lieferantenerklärung schaffen eine größtmögliche rechtliche und ökonomische
Sicherheit. Darüber hinaus steht Ihnen unsere Zentrale in Frankfurt bei allen möglichen, in diesem Zusammenhang
auftretenden Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind für Sie da, nutzen Sie diese Vorteile.
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